Unternehmer / innen Check von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Kanzlei Schelly Steuerberater Hamburg


Wichtige Beratungshinweise für Unternehmen - Merkblätter & Links zu steuerlichen Pflichten

(Stand 24.10.2024)

Damit ein Unternehmen und die verantwortlichen Unternehmer/innen den hohen gesetzlichen Anforderungen der Buchführungs- und Steuerpflichten o. ä. genüge leisten, reicht es leider längst nicht mehr aus, Belege zusammenzustellen und zu verbuchen. Eine Fülle an Vorschriften und die genaue Einhaltung aller Vorschriften sind für viele Unternehmen nur schwer im Blick zu behalten. Daher führe ich meinen Mandanten als Hilfestellung nachfolgend einige sehr wichtige Punkte auf, um den Überblick besser behalten zu können. Die nachfolgende Aufzählung kann natürlich nicht abschließend sein und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Ihrer Steuerfragen, enthält aber eine Reihe an Beratungshinweisen, die jedes Unternehmen beachten und umsetzten muss, um im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt keine bösen Überraschungen zu erleben.

Meine Empfehlung für Unternehmen - Bleiben Sie up to date!

Ihr Steuer - Check Für Unternehmen | Schritt für Schritt Sicherheit behalten

  • Beachten Sie die Vorschriften zur Handhabung  und Archivierung der E-Rechnung? Archivieren Sie auch andere Rechnungsformate richtig? Wie Sie wissen, sind seit dem 01.01.2025 Unternehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zu versenden und zu empfangen. Was das bedeutet, welche Besonderheiten, Ausnahmen und Übergangsregelungen es gibt und was Sie beachten müssen, haben wir Ihnen hier erläutert. Dort finden Sie auch ein Merkblatt, was Ihnen u. a. die Archivierung aller Rechnungsformate und vor allem der E-Rechnung erläutert. Beachten Sie dies bitte ganz genau. Es gilt: Die korrekte Archivierung und die gesamte Handhabung der E-Rechnung (aber auch anderer Rechnungsformate) ist Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug und ggf. auch für den Betriebsausgabenabzug. Nichtbeachtung oder Fehler können hier also teuer werden.
  • Vermeiden Sie Hinzuschätzungen bei der Kassenführung: Die veränderte und verschärfte Gesetzeslage bei der Kassenführung hat insbesondere in den bargeldintensiven Branchen für nachhaltige Verunsicherung gesorgt. Die Antworten auf viele Fragen sind auf meiner Homepage  zusammengefasst. Diese gibt in verständlicher Form eine praxisnahe Hilfestellung bei der Einrichtung und Dokumentation der rechtlich notwendigen Verfahren und Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Kassenführung. Ziel ist es, den Unternehmern/innen eine Handlungsanleitung zur Verfügung zu stellen und sie vor Beanstandungen, Hinzuschätzungen und den daraus resultierenden Nachzahlungen zu schützen. Achten Sie dabei auch auf die Führung einer Kassen - Verfahrensdokumentation usw. Informieren Sie sich zur Kassenführung bitte hier.
  • Die digitale Buchführung (Buchführung online) mit digitalen Tools ist die Weiterentwicklung der klassischen (Papier-) Buchhaltung und ist im "Zeitalter" der E-Rechnung quasi "unausweichlich". Wir empfehlen allen Mandanten/ Mandantinnen, die digitale Buchführung, das digitale Belegarchiv und die Vorteile des „Unternehmen Online“ für Ihre Buchhaltung zu nutzen, in dem auch die E-Rechnungen verarbeitet und archiviert werden können. Wir begleiten und schulen Sie gerne bei der Umstellung. Mit meiner Plattform "Unternehmen online" erhalten Sie jederzeit und noch schneller Einsicht in Ihre betriebswirtschaftlichen Daten und Steuerunterlagen und Ihre Buchführung ist effizienter. Darüber hinaus erhalten Sie über verschiedene digitale Tools meiner Kanzlei (die einzeln oder zusammen genutzt werden können) die Möglichkeiten, den Anforderungen des modernen Geschäftslebens und Steuerwesens noch besser nachkommen zu können. Das Unternehmens-Portal ist Ihre zentrale Online-Plattform für den Zugriff auf diese Cloud-Anwendungen. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf gerne an. Weitere Detail-Informationen & kurze Erklärvideos finden Sie auf meiner Homepage hier.
  • Bei der Rechnungsstellung sind vollständige Rechnungsangaben und eingehaltene Formvorschriften unabdingbare Voraussetzungen - auch für den Vorsteuerabzug. Diese Schaubilder geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen, um Sie bei Ihrer Rechnungserstellung und -kontrolle zu unterstützen.
  • Heute ist es üblich dem digitalen Zeitalter folgend elektronische Kontoauszüge zu nutzen. Wer dies tut, hat dabei eigenverantwortlich besondere Anforderungen des Finanzamtes zu beachten. Dies ist notwendig, damit z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung keine steuerliche Nachteile entstehen. Diese Anforderungen/ Besonderheiten, die Sie erfüllen müssen, finden Sie auf meiner Homepage mit allen notwendigen Informationen hier.
  • Merkblätter bitte beachten: Folgende Merkblätter aus meiner Merkblatt-Datenbank bitte ich insbesondere zu beachten, die für Sie u. a. besonders wichtig sind:
    • Anforderungen an eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnung, wichtig z. B. zum Erhalt des Vorsteuerabzuges (sofern und solange nicht die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung Anwendung findet)
    • elektronische Rechnungen (Anforderungen zur Anerkennung und wie diese aufzubewahren sind)
    • Elektronische Buchführung und Archivierung prüfungssicher gestalten
    • Künstlersozialabgabe (hier gehen viele Unternehmer/ innen davon aus, dass sie nicht betroffen sind. Es können aber alle Unternehmen davon betroffen sein, z. B. bei Maßnahmen zur Eigenwerbung.)
    • Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Statusfeststellungsverfahren, z. B. u. a. auch bei nur einem (Haupt-) Auftraggeber usw. Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, eine richtige Selbständigkeit von einer Scheinselbständigkeit bzw. von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit abzugrenzen und bei Ihrem unternehmerischen Handeln stets auch die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen (ggf. teuren) Folgen im Auge zu behalten. Von möglichen Auswirkungen können Sie sowohl als Auftragnehmer und als Auftraggeber betroffen sein. Anwaltliche Beratung wird im Zweifel angeraten.
    • Geschäftsreise ins EU-Ausland nur noch mit A1-Bescheinigung (Hier drohen ansonsten Bußgelder)
    • Diese und zahlreiche weitere Merkblätter finden Sie stets aktuell in der Merkblatt - Bibliothek.
    • Die gesamte Merkblatt - Bibliothek finden Sie - auch mit den vorgenannten Merkblättern - hier.
  • Mit Schreiben vom 14.11.2014 wurden Ende 2014 die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, durch das Bundesministerium für Finanzen (=BMF) erstmals in dieser Form verfasst und veröffentlicht. Inzwischen wurde dieses Schreiben mehrfach ergänzt/ erneuert. Die Kenntnis über den Inhalt und der Umsetzung der GoBD ist für Unternehmer sehr wichtig (!) und muss von Unternehmen beachtet werden. Die Merkblätter & Infos hierzu finden Sie hier.
  • Wichtig im Steueralltag und bei Betriebsprüfungen (grundsätzlich ein Kriterium zur Anerkennung Ihrer Buchhaltung) vorzulegen: Die Verfahrensdokumentation. Ein Muster zur erforderlichen und von Ihnen zu fertigenden und laufend zu führenden Verfahrensdokumentation für die Belegablage nach den GOBD (siehe vorheriger Punkt) finden Sie hier.
  • Mit Hilfe des "GoBD-Schnellchecks" und den "sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis", die Sie auf meiner Homepage hier finden, können Sie in zehn Minuten klären, an welchen Stellen im Unternehmen für Sie noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der GoBD besteht. Kurze Erläuterungen unterstützen Sie dabei.
  • Informationen zum Thema Reisekosten im Steuerrecht sowie Reisekostentools/-formulare finden Sie hier. (Das für den Bereich der Reisekostentools erforderliche Kennwort für die Internetseite bekommen Sie als Mandant/ in von mir auf Anfrage selbstverständlich kostenfrei)
  • Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - Vorgehen zur Umsetzung des Datenschutzrechts: Viel wurde diskutiert rund um die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Seit 25. Mai 2018 ist sie verpflichtend und hat das Datenschutzrecht verändert. Für Unternehmen bringt das zahlreiche Auflagen mit sich, die Sie beachten müssen – denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. Detail-Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier.
  • Informationen zu den laufenden allgemeinen Steuer- und Sozialversicherungsterminen finden Sie stets hier.
  • Unterzeichnen Sie digital und online: In meiner Kanzlei haben Sie die Möglichkeit - soweit rechtlich zulässig - ganz ohne zeitraubende Papierprozesse rechtssichere digitale Unterschriften zu leisten - (im Regelfall) mit Zwei-Faktor Authentifizierung. Arbeiten in der fortschreitenden digitalen Welt setzt gute und möglichst einfache digitale Prozesse voraus. Gleichzeitig darf der Aspekt der (Rechts-) Sicherheit nicht übersehen werden. Beides wird zusammen mit unserem Partner FP Sign für die digitale elektronische Signatur für Sie in Einklang gebracht. Weitere Informationen finden Sie hier

  • Für unsere Mandanten und Geschäftspartner arbeiten wir mit unserer iT über eine fortschrittliche ASP-Lösung (ASP = Application Service Providing) in einem Hochsicherheitsrechenzentrum. - Fortschrittlich, zeitgemäß und sicher sowie bestens vorbereitet für die digitalen Herausforderungen ... Weitere Informationen zur ASP-Lösung finden Sie hier.
  • Unternehmer/ innen können ggf. von der Hausbank oder Sparkasse aufgefordert werden die Daten zum Jahresabschluss digital an diese zu übermitteln. Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen (bei der Sparkasse oder Hausbank). Mit diesem effizienten und sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen meiner Mandanten ohne Medienbruch direkt aus meiner Steuerberater-Software an Banken und Sparkassen übermittelt werden. Seit seiner Markteinführung im April 2018 haben bereits viele Banken und Sparkassen auf das neue, bundesweit einheitliche Standard-Verfahren umgestellt. Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Ihre Hausbank oder Sparkasse Sie dazu auffordert. Ich helfe gerne weiter. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden sie hier.

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Diese Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über die darin dargestellten Themenbereiche, wobei dies kein Ersatz für eine individuelle Beratung ist. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr - insbesondere ohne Haftung für den individuellen Steuerfall.

 

Sollten sich aufgrund der aufgeführten Themen Fragen ergeben, stehe ich Ihnen für eine Beantwortung oder eine weitergehende Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, wo und wie Sie betroffen sind.