(Stand 01.08.2015 mit Vorabhinweis vom 24.10.2024)
Vorabhinweis: Bei der Anleitung auf dieser Seite handelt es sich um die Aufbereitung mit Papierbelegen. Die Papierbuchhaltung ist im "Zeitalter" der digitalen Buchführung nicht mehr zeitgemäß. Die Anleitung selbst kann aber teilweise zum Verständnis des Aufbaus der digitalen Buchhaltung als Ergänzung noch nützlich sein.
Buchführung | Buchhaltung einrichten, aber wie?
Viele Unternehmer/ innen wissen nicht, wie man die eigene Buchhaltung einrichtet und für den Steuerberater vorbereitet. Wenn man sich jedoch an bestimmte Regeln hält, ist alles im Grunde recht einfach:
Wichtig ist eine vollständige und geordnete Belegablage.
Erfahrungen haben gezeigt, dass dadurch eine Prüfung durch Ihr Finanzamt um einiges besser ablaufen kann und der Prüfer weniger oder bestenfalls eventuell sogar gar keine Beanstandungen hat.
Sie können also dabei ggf. also Geld sparen, wenn Sie mir als Steuerberater die Buchhaltungsunterlagen gut sortiert und vollständig übergeben.
Muss der Steuerberater hingegen zuerst noch die erhaltenen Unterlagen sortieren und/ oder weitere Belege anfordern, kann dies durch erhöhten Buchaltungsaufwand aber auch bei "Lücken in Ihren Unterlagen" insbesondere bei Betriebsprüfungen für Sie um einiges teurer werden.
Ich habe daher für Sie einige Tipps aufbereitet, wie Sie Geld sparen können und mit weniger Bedenken der Prüfung des Finanzamts entgegensehen können. Weiterführende Unterstützung und Detailinformationen erhalten Sie selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch noch einmal persönlich von mir.
BEI BILANZIERUNG mit Papierbelegen
Legen Sie einen (Papier-) Ordner mit Registern/ Unterteilungen an.
Die Register/ Unterteilungen sollten dabei zudem monatsweise getrennt werden und mit folgenden Begriffen gegliedert sein:
Für
sollten Sie jeweils weitere separate Register/ jeweils einen weiteren separaten Ordner einrichten.
Wichtig ist auch, dass Sie gleich nach Abschluss eines Vertrages Ihrem Steuerberater eine Vertragskopie weitergeben, dass er die benötigten Informationen hat und es dadurch zu keinen Rückfragen und Mehraufwand kommt.
Zu den einzelnen Ordnern ist Verschiedenes zu beachten.
Es gibt bewährte Vorgehensweisen, wofür ich Ihnen gerne hiermit eine erste Anleitung geben möchte. Die Anleitung kann an dieser Stelle nur einen allgemeinen Überblick geben. Weitere Details erhalten Sie über die weiteren Informationen auf meiner Internetseite und in persönlichen Beratungsgesprächen zur individuellen Abstimmung auf die Besonderheiten Ihres Buchhaltungsaufbaus:
Hinweis für die Übersendung an den Steuerberater:
Zur turnusmäßigen Bearbeitung Ihrer Buchhaltung übersenden Sie mir jeweils die den zu bearbeitenden Buchhaltungsmonat betreffenden Belege - sortiert nach den o. g.
Registern Sonstiges, Kasse, Bank, Kreditkartenabrechnungen, Ausgangsrechnungen,
Eingangsrechnungen - auf einem (oder mehreren) Heftstreifen (keine Ordner) in einem (oder ggf. mehreren DIN A4 -Umschlägen)
per Post bitte bis spätestens bis zum 15.ten des Folgemonats zu.
(Hinweis: Für Fragen zur Aufbereitung einer digitalen Buchhaltung vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Beratungstermin.)
Weitere Möglichkeit:
"EINNAHME - ÜBERSCHUSS - RECHNUNG"
Sollten Sie von Ihrem Finanamt lediglich zu einer Buchhaltung mit einem kleineren Umfang verpflichtet worden sein und den Gewinn daher mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, gibt es auch noch eine weitere und einfachere Möglichkeit, die Ablage der Belege zu gestalten.
Die Register Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Bank und
Kreditkarten-Abrechnungen werden zusammen abgelegt und fließen alle in das Register Bank: Die Ausgangs- und Eingangsrechnungen sollten Sie zu (= hinter) den entsprechenden Kontoauszügen
hinzufügen. Bei der Kreditkartenabrechnung gehen Sie mit den Belegen entsprechend vor. (Diese legen Sie mit den Belegen zur Abbuchung in der Bank.)
Nur die Register Sonstiges und Kasse (sofern vorhanden) werden hierbei gesondert geführt.
Auch hier senden Sie mir bitte zur turnusmäßigen Bearbeitung Ihrer Buchhaltung jeweils die den zu bearbeitenden Buchhaltungsmonat betreffenden Belege - sortiert nach den o. g. Registern - auf einem (oder mehreren) Heftstreifen in einem (oder ggf. mehreren DIN A4 -Umschlägen) per Post bitte bis spätestens bis zum 15.ten des Folgemonats zu.
Fazit
Sollten Sie nach dieser Anleitung vorgehen und immer darauf achten, dass die Unterlagen vollständig sind und keine Rechnungen fehlen, können Sie sich unnötigen Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten ersparen.
Sie werden spätestens bei den Rechnungen des Steuerberaters feststellen, dass sich Ihre ordnungsgemäße Buchhaltung bezahlt gemacht hat.
Auch Prüfungen des Finanzamtes können so deutlich reibungsloser und entspannter verlaufen.
Prinzipiell wird sich diese Vorgehensweise somit aller Voraussicht nach stets
positiv auf die finanzielle Situation Ihres Unternehmens auswirken.
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(Die Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über die darin
dargestellten Themenbereiche, wobei dies kein Ersatz für eine individuelle Beratung ist. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr - insbesondere ohne Haftung für den individuellen Steuerfall.
Sollten sich aufgrund der aufgeführten Themen Fragen ergeben, stehe ich Ihnen für eine Beantwortung oder eine weitergehende Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, wo und wie Sie betroffen sind.)