Musterrechnung - Schaubild und Checkliste von Ihrem Steuerberater in Hamburg


(Stand 24.10.2024)

Anforderungen an eine Rechnung

Bei der Rechnungsstellung sind vollständige Rechnungsangaben und eingehaltene Formvorschriften unabdingbare Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

 

Denn dieser gelingt dem Leistungsempfänger nur dann, wenn die Rechnung, die ihm der Lieferant oder Leistungserbringer ausstellt, alle im Umsatzsteuergesetz (UStG) geforderten Angaben - vollständig und richtig - enthält.


Das gilt übrigens auch für Gutschriften. Bei einer Gutschrift stellt nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung das Abrechnungsdokument aus. Dies ist zulässig, wenn eine entsprechende
Vereinbarung zur Abrechnung mittels einer Gutschrift zwischen den Vertragspartien besteht.


Daher sollten Sie sowohl dann sorgfältig vorgehen, wenn Sie eigene Rechnungen erstellen, als auch dann, wenn Sie eingehende Rechnungen kontrollieren. Denn dies ist nicht nur in Ihrem eigenen, sondern auch im
Interesse Ihrer Geschäftspartner.


Dieses Schaubild gibt deshalb einen ersten Überblick über die wichtigsten Informationen, um Sie bei Ihrer Rechnungserstellung und -kontrolle zu unterstützen.

 

Tipp: Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meiner Homepage auch unter der Rubrik Merkblätter sowie als Erklär-Video.

 

Schaubild Musterrechnung:

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Rechnung – Das muss drinstehen (Stand Juni 2024)
Rechnungen - das muss drinstehen_2024_44
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Checkliste umsatzsteuerlich ordnungsgemäße Rechnung

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Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG – Checkliste (Stand 2024)
Ordnungsgem_RG_2024_431413.pdf
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Rechnungsanforderungen und Vorsteuerabzug

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Mandanten-Merkblatt: Rechnungen und Vorsteuerabzug (Stand Juni 2024)
Rechnungen_und_Vorsteuerabzug_2024_44341
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Ein Service Ihrer Kanzlei Schelly Steuerberater Hamburg

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