Ihr Steuerberater in Hamburg - Kanzlei Schelly

Die Vergütung der Steuerberater - Leistung: Preisinformation, Transparenz von Anfang an


Honorare & Preisgestaltung | Mein Steuerberater - Honorar birgt keine bösen Überraschungen für Sie:


Was kostet ein Steuerberater in Hamburg? Geht es günstig? Wie setzt sich der Preis bzw. die Vergütung zusammen? Was ist für beide Seiten fair? Bei mir erfahren Sie vorab das Preisgefüge und somit was die gewünschten Leistungen grundsätzlich kosten werden.

 

Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot, an das ich mich selbstverständlich auch halte.

 

Das endgültige Honorar bemisst sich grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung und ist an wirtschaftliche Größen gebunden, die regelmäßig erst nach Abschluss Ihres Auftrages feststehen. Für Steuerberater - Leistungen gibt es in Deutschland ähnlich wie bei Rechtsanwälten vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die grundsätzliche amtliche Gebührenregelung findet sich daher in der o. g. Steuerberatervergütungsverordnung. Das bedeutet, dass der Wert einer bestimmten Leistung per Gesetz festgeschrieben ist.

 

Das führt in großem Maße zu einer hohen Transparenz.

 

Prinzipiell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen von Steuerberatern abzurechnen:


A. Nach dem Gegenstandswert

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren ist der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z.B. u. a. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen. Jedem Gegenstandswert ist eine so genannte volle Gebühr (10/10) zugeordnet. Der Steuerberater hat die Möglichkeit, gestaffelt in Zehntel von dieser vollen Gebühr nach unten oder oben abzuweichen ( - je nach Umfang und in Abhängig von der konkreten Tätigkeit gibt die Vergütungsverordnung den jeweiligen Mindest- und Höchstwert vor).

 

Im Regelfall orientiere ich mich hierbei an der Mittelgebühr.


B. Pauschalvergütungsvereinbarung

Neben der Abrechnung mit Gegenstandswerten, besteht die Möglichkeit bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen (Finanzbuchhaltungen, Jahressteuererklärungen, Jahresabschlüsse) anstatt über eine Wertgebühr abzurechnen, eine Pauschalvergütungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, dass für diese Leistungen im Vorfeld ein bestimmtes Honorar vereinbart wird, welches sich am zu erwartenden Aufwand orientiert.

 

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kosten sind von vorneherein genau kalkulierbar.

 

Diese Vereinbarung wird gemeinsam ausgearbeitet und schriftlich fixiert.


C. Vergütung nach zeitlichen Aufwand

Für Leistungen, die z. B. nicht der Vergütungsverordnung unterliegen, bei welchen die Vergütungsverordnung keine fest definierte Wertgebühr vorsieht oder bei schriftlicher und individuell fixierter vertraglicher Grundlage ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich.

 

Dies ist für einige Bereiche die fairste und am Besten nachvollziehbare Vereinbarung. Sie bezahlen hiernach rein nach der zeitlichen Inanspruchnahme meiner Leistungen, d. h. Keine Wertgebühr und keine Pauschale ....

 

Beispielsweise sehe ich aus Gründen eines besseren und klareren Abrechnungssystems von einer Wertgebühr im Bereich der Finanzbuchhaltungserstellung häufig ab und biete an, schriftlich/ vertraglich einen festen Stundensatz für die Bearbeitung zu fixieren. Ich halte dies für übersichtlicher, zeitgemäßer und für beide Vertragsseiten für fairer, da ich nicht pauschal z. B. den Mandantenumsatz laut Gebührentabelle zur Bearbeitung heranziehe, sondern den tatsächlichen (zeitlichen) Aufwand in Bezug auf Ihren Belegumfang und deren Aufbereitung für mich.


D. Allgemeine Honorar - Hinweise:

Beachten Sie bitte: Steuerberater arbeiten weder auf Provisionsbasis, noch ist das Honorar abhängig von Steuerrückerstattungen oder -Nachzahlungen.


E. Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Aufwendungen, die Ihnen für steuerlichen Rat entstehen, können Sie wiederum steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung wurde zwar zum 01.01.2006 teilweise eingeschränkt, ein großer Teil des Beraterhonorars kann jedoch weiterhin geltend gemacht werden, insbesondere bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und den freien Berufen.


Sehr gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.

Alternativ können wir auch in einem Erstgespräch den genauen Umfang der erforderlichen Leistungen ermitteln.

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