Jahresabschluss mit Ihrem Steuerberater in Hamburg


Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt den gesetzlichen Vorgaben usw. folgend unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen leider immer öfter zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

 

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Meine Kanzlei unterstützt Sie bei dieser Aufgabe mit sachlichem und fachlichem Weitblick und steht auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Erfahrung.

 

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

 

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt bei Bedarf auch gerne unter Anfertigung eines umfangreichen Erstellungsberichtes.

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