(Stand 24.10.2024)
Die „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD) gelten seit Anfang 2015. Wer die Regeln nicht beachtet, dem drohen Sanktionen.
Mit Hilfe des GoBD-Schnellchecks können Sie in zehn Minuten klären, an welchen Stellen im Unternehmen für Sie noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der GoBD besteht. Jeder der zwölf Prüfungspunkte wird im Anschluss an die Checkliste erläutert.
(Stand 27.05.2017)
Mit Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1450) und Folge - Schreiben hat das BMF die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – erlassen/ aktualisiert. Diese gewinnen besondere Relevanz, weil der BFH die Rechte der Betriebsprüfung zuletzt mehrfach gestärkt hat. So lässt er den Zugriff der Finanzverwaltung auf Warenwirtschaftssysteme zu und hält Verfahrensdokumentationen im Zusammenhang mit der Kassenführung für erforderlich. Nachfolgend werden die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis vorgestellt:
Erläuterungen und Merkblätter zu den grundsätzlichen Regelungen der GoBD finden Sie hier.
Erläuterungen und ein Muster für die Verfahrensdokumenatation zur Belegablage nach den GoBD finden Sie hier.
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(Die Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über die darin dargestellten Themenbereiche, wobei dies kein Ersatz für eine individuelle Beratung ist. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr - insbesondere ohne Haftung für den individuellen Steuerfall.
Sollten sich aufgrund der aufgeführten Themen Fragen ergeben, stehe ich Ihnen für eine Beantwortung oder eine weitergehende Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, wo und wie Sie betroffen sind.)