Die E- Rechnung

Die neue elektronische Rechnung - ab 2025 Pflicht in Deutschland


(Stand 24.10.2024)

Wir informieren Sie über die E-Rechnung und geben Ihnen eine Checkliste zur Umsetzung an die Hand

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich ab 2025 grundsätzlich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten. Das BMF hat am 15.10.2024 ein erstes Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Eine Reihe an Pflichten, Besonderheiten, Übergangsregelungen und Ausnahmen usw. sind zu beachten. Wir geben mit zwei Merkblättern einen genauen Überblick über die neuen Regelungen.

Merkblatt 1: Die E-Rechnung kommt ab dem 01.01.2025 --- Ein „Muss“ für jedes Unternehmen, sich damit zu beschäftigen!

Beachten Sie im Merkblatt (Punkt 4) auch, wie Rechnungen aller Art, insbesondere aber E-Rechnungen archiviert werden müssen. Es gilt: Die korrekte Archivierung und die gesamte Handhabung jeder Rechnungsform und insbesondere auch der E-Rechnung ist Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug und ggf. auch für den Betriebsausgabenabzug. Fehler können hier also teuer werden.

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Die E-Rechnung (Stand September 2024)
(Abweichende Regelungen nach Fertigstellung des Dokuments aufgrund der sich schnell ändernden Rechtsentwicklung sind möglich.)
Anlage Mdt Mail E-RG Mandanteninfo & Sch
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Merkblatt 2: Checkliste zur Umsetzung der E-Rechnung

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Checkliste zur Umsetzung der E-Rechnung (Stand Juli 2024)
(Abweichende Regelungen nach Fertigstellung des Dokuments aufgrund der sich schnell ändernden Rechtsentwicklung sind möglich.)
Anlage Mdt Mail E-RG Umsetzungsplan Prax
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Weitere Informationen zur E-Rechnungen finden Sie auf meiner Homepage auch unter der Rubrik "Merkblätter" und "Erklär-Videos".

 

Eine zusätzliche Kurzinformation finden Sie zusätzlich auf meiner Homepage hier.

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