(Stand 24.10.2024)
Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich ab 2025 grundsätzlich verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten. Das BMF hat am 15.10.2024 ein erstes Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Eine Reihe an Pflichten, Besonderheiten, Übergangsregelungen und Ausnahmen usw. sind zu beachten. Wir geben mit zwei Merkblättern einen genauen Überblick über die neuen Regelungen.
Beachten Sie im Merkblatt (Punkt 4) auch, wie Rechnungen aller Art, insbesondere aber E-Rechnungen archiviert werden müssen. Es gilt: Die korrekte Archivierung und die gesamte Handhabung jeder Rechnungsform und insbesondere auch der E-Rechnung ist Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug und ggf. auch für den Betriebsausgabenabzug. Fehler können hier also teuer werden.
Weitere Informationen zur E-Rechnungen finden Sie auf meiner Homepage auch unter der Rubrik "Merkblätter" und "Erklär-Videos".
Eine zusätzliche Kurzinformation finden Sie zusätzlich auf meiner Homepage hier.
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(Die Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über die darin dargestellten Themenbereiche, wobei dies kein Ersatz für eine individuelle Beratung ist. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr - insbesondere ohne Haftung für den individuellen Steuerfall.
Sollten sich aufgrund der aufgeführten Themen Fragen ergeben, stehe ich Ihnen für eine Beantwortung oder eine weitergehende Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung, damit wir gemeinsam klären können, wo und wie Sie betroffen sind.)