(Stand 24.10.2024)
Bestimmte Unternehmensformen müssen Ihre Jahresabschlüsse im Unternehmensregister veröffentlichen. Hierfür gibt es eine Verkündungs- und Bekanntmachungsplattform im Internet. Unter anderem werden dort publikationspflichtige Jahresabschlüsse von Unternehmen veröffentlicht. Stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden, wenn Sie den Jahresabschluss elektronisch einreichen: Ihre Kanzlei Schelly Steuerberater Hamburg unterstützt Sie mit seiner Steuerberatungssoftware dabei.
Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, im Unternehmensregister ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Dazu gehören:
Bei der Veröffentlichung sind gewisse Fristen zu wahren. Spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss zu veröffentlichen. Verstöße gegen die Publizitätspflicht werden mit Ordnungsverfahren und Geldstrafen geahndet.
Von der Offenlegungspflicht im Unternehmensregister sind auch mittelgroße, kleine und kleinste Gesellschaften betroffen. In Abhängigkeit von der Größe gelten allerdings gewisse Erleichterungen in Bezug auf den Umfang der Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten.
Welche Pflichten in Ihrem Fall zu erfüllen sind, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Den Jahresabschluss zur Veröffentlichung an das Unternehmensregister übermitteln – das hört sich zunächst kompliziert an. Und zugegeben, die Vorschriften sind nicht ganz ohne. Als Ihr Steuerberater helfe ich Ihnen gerne dabei, wie sich die Übermittlung rechtssicher und einfach bewerkstelligen lässt.
Wenn Sie mich mit der Übermittlung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister beauftragen, haben Sie keinen zusätzlichen Zeitaufwand und wir nehmen Ihnen die Arbeit mit diesem komplizierten Verfahren ab.
Während der Aufbereitung Ihrer Daten an das Unternehmensregister durch mich werden eine Reihe von Prüfungen durchlaufen. Diese stellen sicher, dass die zu übermittelnde Offenlegung den Anforderungen des Unternehmensregisters entspricht.
Mit meiner Kanzlei in Verbindung mit meiner speziell darauf ausgerichteten Steuerberatungssoftware erfolgt der Datenaustausch einfach und zügig, die entsprechenden Dokumente werden über eine gesicherte Verbindung direkt aus meinem System und meiner Steuerberatungssoftware an das Unternehmensregister übermittelt.
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